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   BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86   

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BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86 (https://dejure.org/1987,7887)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1987 - 5 B 119.86 (https://dejure.org/1987,7887)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1987 - 5 B 119.86 (https://dejure.org/1987,7887)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abfindung in Wirtschaftseinheit nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Voraussetzungen für die Abfindung in Wirtschaftseinheit - Rechtswirkungen der Abfindung in Wirtschaftseinheit - Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht bei Abfindung in ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Das Flurbereinigungsgericht hat seine Auffassung, daß die Abfindung der Kläger in Wirtschaftseinheit (dazu schon BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 218.69 - <RdL 1971, 134>; BVerwGE 47, 87 [BVerwG 15.10.1974 - V C 30/72]) rechtlich nicht zu beanstanden sei, damit begründet, daß das Einverständnis zu der genannten Form der Abfindung erteilt worden sei, und für den Fall, daß vom Fehlen dieses Einverständnisses ausgegangen werde, darauf abgehoben, daß durch die Abfindung in Wirtschaftseinheit keine Beeinträchtigung der Kläger hinsichtlich ihres Eigentumsrechtes eingetreten sei, zumal sie unter den Ordnungsnummern 52 und 53 personengleich aufträten (Urteilsabdruck S. 14).

    Zwar müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Verfahren, die die Anfechtung von Flurbereinigungsplänen zum Gegenstand haben, die möglicherweise zu erwartenden Planänderungen vor Erlaß der gerichtlichen Entscheidung bekanntgegeben werden (BVerwGE 47, 87 [BVerwG 15.10.1974 - V C 30/72] mit weiteren Nachweisen).

    Von daher ist auch kein Raum für die Annahme, daß dieses Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 47, 87 beruhen könnte.

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (s. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Soweit darüber hinaus "zu allen von den Klägern gerügten Punkten" pauschal der Mangel der ausreichenden Sachaufklärung geltend gemacht wird, genügt das Beschwerdevorbringen nicht den Darlegungserfordernissen, die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ) bei Aufklärungsrügen zu beachten sind.
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz von der in der Beschwerde weiter angeführten Entscheidung BVerwGE 15, 72 zu den Voraussetzungen des § 39 FlurbG kann ebenfalls nicht in Betracht kommen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Soweit darüber hinaus "zu allen von den Klägern gerügten Punkten" pauschal der Mangel der ausreichenden Sachaufklärung geltend gemacht wird, genügt das Beschwerdevorbringen nicht den Darlegungserfordernissen, die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ) bei Aufklärungsrügen zu beachten sind.
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Selbst wenn diese Ausführungen für die Kläger überraschend gekommen sein sollten und deshalb insoweit ein Verstoß gegen die Gewährleistung rechtlichen Gehörs anzunehmen wäre, könnte dieser Verstoß nicht den auf § 40 FlurbG gestützten Begründungsteil erfassen und infolgedessen nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts erheblich sein (vgl. zu letzterem BVerwG, Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - ).
  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Weitere Sachverhaltsermittlungen waren auch nicht unter dem Gesichtspunkt geboten, ob es sich bei dem zuletzt genannten Altgrundstück hinsichtlich des im Flurbereinigungsverfahren abgetrennten Teils (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. April 1963 - BVerwG 1 B 151.61 - <RdL 1963, 166>; BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73]; Beschluß vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - <RdL 1977, 45>) um eine Hofflache im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG handelt.
  • BVerwG, 15.09.1976 - V B 56.74

    Hoffläche - Besonderer Schutz

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Weitere Sachverhaltsermittlungen waren auch nicht unter dem Gesichtspunkt geboten, ob es sich bei dem zuletzt genannten Altgrundstück hinsichtlich des im Flurbereinigungsverfahren abgetrennten Teils (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. April 1963 - BVerwG 1 B 151.61 - <RdL 1963, 166>; BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73]; Beschluß vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - <RdL 1977, 45>) um eine Hofflache im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG handelt.
  • BVerwG, 19.04.1963 - I B 151.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Weitere Sachverhaltsermittlungen waren auch nicht unter dem Gesichtspunkt geboten, ob es sich bei dem zuletzt genannten Altgrundstück hinsichtlich des im Flurbereinigungsverfahren abgetrennten Teils (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. April 1963 - BVerwG 1 B 151.61 - <RdL 1963, 166>; BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73]; Beschluß vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - <RdL 1977, 45>) um eine Hofflache im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG handelt.
  • BVerwG, 08.01.1971 - IV B 218.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86
    Das Flurbereinigungsgericht hat seine Auffassung, daß die Abfindung der Kläger in Wirtschaftseinheit (dazu schon BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 218.69 - <RdL 1971, 134>; BVerwGE 47, 87 [BVerwG 15.10.1974 - V C 30/72]) rechtlich nicht zu beanstanden sei, damit begründet, daß das Einverständnis zu der genannten Form der Abfindung erteilt worden sei, und für den Fall, daß vom Fehlen dieses Einverständnisses ausgegangen werde, darauf abgehoben, daß durch die Abfindung in Wirtschaftseinheit keine Beeinträchtigung der Kläger hinsichtlich ihres Eigentumsrechtes eingetreten sei, zumal sie unter den Ordnungsnummern 52 und 53 personengleich aufträten (Urteilsabdruck S. 14).
  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 CB 90.86
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